Pflegeberatung

Pflegeberatung RheinRuhr

Pflegeberatung RheinRuhr

Kamperdickstr.22 b
47475 Kamp-Lintfort
Nordrhein-Westfalen

Die Pflegeberatung ist ein umfassendes Angebot, das Menschen unterstützt, die auf Pflege angewiesen sind oder Angehörige pflegen. Die Beratung richtet sich vor allem an pflegebedürftige Personen und deren Angehörige, um sie bei der Organisation und Finanzierung der Pflege bestmöglich zu unterstützen.

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Optimum Pflegeberatung

Optimum Pflegeberatung

Von-Dalbergstr. 43
63619 Bad Orb
Hessen

Wenn Sie oder Ihre Angehörige Person pflegebedürftig sind und durch Ihre Angehörigen im häuslichen Umfeld versorgt werden, haben Sie in regelmäßigen Abständen Anspruch auf einen kostenlosen Beratungsbesuch. Diese Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI sind für Bezieher von Pflegegeld verpflichtend: Pflegegrad 2 und 3: 2 x jährlich und Pflegegrad 4 und 5: 4 x jährlich.

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Pflegeberatung Kassel

Pflegeberatung Kassel

Friedhofsweg 4
34266 Niestetal
Hessen

Individuelle Beratung: Ich beantworte Ihre Fragen zu Leistungen, Pflegegraden, Finanzierungsmöglichkeiten und unterstütze bei Anträgen. Pflegeplanung: Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt – Beratung zu ambulanter Pflege, 24h Pflege oder stationärer Unterbringung. Unterstützung für pflegende Angehörige: Ich berate sie zu Entlastungsmöglichkeiten.

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Pflegeberatung Rhön

Pflegeberatung Rhön

Untere Stiege 5
97647 Hausen
Bayern

Mein Name ist Heike Markert, und ich bin als unabhängige, zugelassene Pflegeberaterin im Landkreis Rhön-Grabfeld tätig. Mit über 31 Jahren Erfahrung als Krankenschwester und meiner Qualifizierung nach §7a SGB XI biete ich professionelle, einfühlsame Beratung für Pflegebedürftige und deren Angehörige an.

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Pflegeberatung Zimmer

Pflegeberatung Zimmer

Bahnhofstr 6
66793 Saarwellingen
Saarland

Wir unterstützen pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige im Saarland mit kostenfreien Beratungseinsätzen nach § 37 SGB XI. Bereits ab Pflegegrad 1 können diese Einsätze einmal pro Kalenderhalbjahr kostenlos in Anspruch genommen werden. Bei Pflegegrad 2 und 3 sind sie bei Pflegegeldbezug halbjährlich verpflichtend und ab Pflegegrad 4 vierteljährlich.

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